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Vereinssatzung

Vereinssatzung


 

 

§ 1

 

Name, Sitz und Mitgliedschaft

 

 

 

1  ) Die Bierdeckelbrasilianer Recklinghausen 07 ist am 23.05.2007 gegründet worden. Der Sitz ist in 45661 Recklinghausen Salentinstraße 268a.

 

      a.) Namensänderung von Becks Level 7 Kickers in Bierdeckelbrasilianer Re 07, ist am 19.11.2007 durch die außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen worden.

 

 

2 ) Der Verein ist selbstlos tätig. Dieser Verein verfolgt nicht in erster Linie

eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck  fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Hohe Vergütung begünstigt werden.                                                                                                                                                              

 

                                              


 

§ 2

 

Mitgliedschaft

 

 

 

1  ) Mitglied kann jeder im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche Bürger

      werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung

      der/des gesetzlichen Vertreter/s.

 

 

2  ) Eine Aufnahme in dem Verein ist beim Vorstand bzw. beim Abteilungsbetreuer

      zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Diese Aufnahme ist schriftlich zu stellen.

 

 

3  ) Mit der Unterschrift auf dem Aufnahme – Antrag unterwirft sich das Mitglied

      der Satzung. Jeder Aufnahmesuchender hat Anspruch auf Einsicht in die

      Satzung. Nach Leistung der Unterschrift hat jedes neue Mitglied das Recht

      eine Satzung in schriftlicher Form ( Kopie ) zu erhalten.

 

 

4  ) Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderen Maße gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden.

 

 

5  ) Die Mitgliedschaft geht verloren:

 

a ) durch Tod,

b ) durch förmliche Ausschließung, bei Beschlussfassung der Mitglieder- Versammlung, bei Vereinschädigendem Verhalten.

c ) der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung und per Einschreiben. Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 ( drei ) Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.

d ) wenn länger als 4 ( vier ) Monate kein Beitrag entrichtet wurde.

e ) die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

 

 

6  ) Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein wird durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen, und dem betreffenden Mitglied schriftlich mitgeteilt. Hiergegen kann das Mitglied innerhalb von einem Monat nach Zugang des Ausschlussschreibens schriftlich Berufung an die Mitglieder Versammlung einlegen. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit endgültig. Bis zum Abschluss dieses Vereinsinterne Verfahren ruhen sämtliche Rechte des Mitglieds.

 

 


§ 3

 

Beiträge und Geschäftsjahr

 

 

 

1  ) Bei Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Gebühr, die das doppelte eines Monatsbeitrages ausmacht, zu zahlen. Die Höhe des Monatsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.

 

 

2  ) Von den Mitgliedern werden Beiträge, Umlagen und sonstige Leistungen gefordert. Über die Höhe beschließt die Mitgliederversammlung.

 

 

3  ) Der Monatliche Beitrag liegt derzeit bei 2,50€(Zwei Euro und Fünfzig Cent) und wird bei jeweiligen Veranstaltungen unverbindlich eingesammelt.

4 ) Die Höhe des Beitrags wird am Anfang eines Kalenderjahres(01.01.20xx)
vom Vorstand bestimmt

 

 


§ 4

Strafen und Ausschlüsse und Pflichten

 


1) Training

a) Der Spieler ist verpflichtet mindestens 1 mal im Monat beim Training zu erscheinen,(wenn kein wichtiger Grund fürs nicht kommen vorhanden ist) sonst wird der Spieler bei Turnieren nicht berücksichtigt. Die Trainingszeiten sind auf der homepage zu finden!!!

b ) Wenn ein Spieler an einen Trainingstag nicht teilnehmen kann, hat er sich beim Vorstand rechtzeitig(spätestens 1 std vorm Training) abzumelden!!!(Wichtige kurzfristige abmeldung zählen nicht dazu)

c ) Das nicht erscheinen eines Spielers beim Training ohne Abmeldung wird mit einer dementsprechenden Strafe Festgelegt.
Das Abmelden erfolg spätestens 1 Tag vorm Training(außer bei besonderen ereignissen)


2 ) Beitrag

a) Der Beitrag wird in der Regel alle 2 Monate eingesammelt, kann aber auch für das ganze Jahr oder einfach eher bezahlt werden. Ist von einem Spieler der Beitrag nach 2,5 (Zweieinhalb) Monaten noch nicht bezahlt wird eine Strafe in der Höhe von 1€ pro nicht bezahlten Monat erhoben.

b) Wird der Beitrag 4 (Vier) Monatelang nicht bezahlt, kann mit ein Ausschluss aus
den Verein durch den Vorstand geahndet werden


3 ) Turniere und Veranstaltungen

a ) Die kosten für die jeweiligen Veranstaltungen müssen bei Teilnahme bezahlt werden.


Bei nicht Einhalten wurden folgende Strafen vom Vorstand festgelegt:


1. Veranstaltung bezahlt und gesagt das man kommt, aber nicht gekommen ist = 1€
2.Veranstaltung nicht bezahlt und gesagt das man kommt, und nicht gekommen ist = 5 €


diese Strafen werden beim nächsten treffen bezahlt. Wird dieses nicht bezahlt so kann wie nach  § 4; 2)Beitrag; b) mit dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.

 

 


§ 5

 

Organe

 

 

 

1 ) Organe des Vereins sind:

 

a. der Vorstand

b. die Sportausschüsse

c. die Mitgliederversammlung

  

 


§ 6

 

Der Vorstand

 

 

 

1  ) Vorstand im Sinne des § 26 BGB und damit zur gerichtlichen und außer -  gerichtlichen Vertretung des Vereins befugt, ist der 1. Vorsitzende, im Vertretungsfall der 2. Vorsitzende. Der 1. bzw. 2. Vorsitzende ist den Beschlüssen Des Vorstandes gebunden.

 

 

2  ) Der Vorstand besteht aus:

a. dem  1. Vorsitzenden

b. dem  2. Vorsitzenden

c. dem      Kassierer

d. dem      Zeugwart

e. dem      Pressewart

   

 

3 ) In der ordentlichen Mitgliederversammlung wird der 1. Vorsitzende, 2.Vorsitzende, Kassierer, Zeugwart und Pressewart mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.

 

 

4  ) Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei   Bestimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.

  

 


§ 7

 

Mitgliederversammlung

 

 

 

1  ) Im Jahr soll mindestens einmal eine ordentliche Hauptversammlung stattfinden, und zwar im ersten Quartal des Kalenderjahres. Sie wird durch den Vorstand sechs Wochen einberufen.

 

Sie hat folgende Aufgaben:

 

a ) Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenbericht über das zurückliegende Geschäftsjahr,

b ) Entlastung des Vorstandes,

c ) Wahl eines neuen Vorstandes, falls der Vorstand 2 Jahre im Amt ist,

d ) Festsetzung des Aufnahme- und Jahresbeitrages,

e ) Satzungsänderungen,

 

Sie müssen von allen Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet sein.

 

 

2  ) Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht entgegensteht, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder wirksam.

 

 

3  ) Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine außerordentliche Versammlung muss von ihm einberufen werden, wenn mindestens 10 Mitglieder einen begründeten Antrag stellen oder der Vorstand ein Anliegen hat.


Uhrzeit  
   
Vorstand  
  Präsident:
Sven Sander

1.Kassierer:
Andreas Eck

2.Kassierer:
Daniel Buczko

1.Presseschreiber:
Daniel Buczko

2.Presseschrieber:
Sven Sander

1.Zeugwart:
Daniel Buczko

2.Zeugwart:
Andreas Eck

Grafik und Design:
Mike Zirnsack

Homepageverwalter:
Sven Sander, Mike Zirnsack
 
Wetter  
   
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